Tübinger Kantatenchor - gegr. 1947, unter der Ltg. von Prof. Hermann Achenbach
Protokoll der Gründungsversammlung des Tübinger Kantaten-Chors vom 18.09.1947

Auf Einladung des vorläufigen Vorstands des Tübinger Kantaten-Chors, Herrn Prof. Dr. Georg Leyh, sind die Mitglieder des Tübinger Kantaten-Chors zur Abhaltung der Gründungsversammlung am Mittwoch den 17. September 1947 um 18.45 Uhr im Versammlungsraum des Evangelischen Vereinshauses in Tübingen, Neckarhalde, erschienen.
Prof. Dr. Leyh eröffnet die Gründungsversammlung und erklärt, dass die Gründung des Vereins durch die Annahme seiner Satzung durch die Mehrheit seiner Mitglieder vollzogen werden soll.
Die 18 §§ der Satzung werden einzeln vorgelesen und den Mitgliedern Gelegenheit zu Änderungsanträgen gegeben. Alsdann wird durch Handaufheben abgestimmt. In dieser Weise werden die §§1-10 und 12-18 einstimmig ohne Änderung angenommen.
Bei § 11 wird auf Vorschlag des Dr. Nölle durch einstimmigen Beschluss folgender Absatz 2 angefügt: "Die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und der Ausschusssitzungen sind durch die Unterschriften des Vorstands oder seines Stellvertreters und des Schriftführers zu beurkunden."
Prof. Dr. Leyh erklärt, dass der Verein Tübinger Kantaten-Chor somit gegründet ist.
Alsdann wird zur Wahl des Ausschusses geschritten. Es werden einstimmig folgende Personen in den Ausschuss gewählt:
1) Herr Auer
2) Herr Dr. Weidle
3) Herr Achenbach
4) Fräulein Gastl
5) Herr Dr. Nölle.
Hierauf erklärt Prof. Dr. Leyh die Gründungsversammlung für geschlossen.


Veranstaltungsort: Versammlungsraum des Evangelischen Vereinshauses in Tübingen | Datum: 17.09.1947